Rauchmelder sind bald für alle verpflichtend, dies wissen mittlerweile viele und einige haben schon vorgesorgt. Die wenigsten wissen jedoch welche Räume mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Hier erläutere ich ihnen kurz worauf sie achten müssen.
Erstmal ein Auszug aus dem Gesetzestext der Bayerischen Bauordnung:
Art. 46 Wohnungen
(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Wenn sie diese Regelung befolgt wird ist sind schon mal die Grundlagen gelegt und die Sicherheit gewährleistet. Empfohlen wird jedoch in jedem Raum in dem Elektrogeräte (z.B. Herd, Waschmaschine etc.) sowie auf jedem Fall in der Küche und in Räumen mit Öfen einen Rauchmelder einzubauen. Empfohlen werden ebenfalls Rauchmelder die mittels Funk miteinander vernetzt sind, die ermöglicht eine frühestmögliche Warnung der Bewohner. Eine Regelmäßige Wartung sowie ein fachgerechter Einbau sind Voraussetzung und unabdingbar.