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Nachweise ohne Vorrorttermin

Veröffentlicht am 27.02.2021

Aufgrund der aktuellen Lage biete ich all meinen Kunden an, statische Berechnungen und natürlich auch alle anderen Bautechnischen Nachweise digital und ohne Vororttermine durchzuführen. Bei sehr komplexen Bauvorhaben  muss man jedoch im Einzelfall entscheiden ob eine Durchführung auf diese weise möglich ist. Ich freue mich auf  ihre Antworten.

Bleiben sie gesund

Hilfe aus der Ferne

Veröffentlicht am 02.05.2017

Unser neuer Geschäftszweig: Hilfe aus der Ferne.

Wir bieten ihnen jetzt auch Bautechnische Nachweise an ohne einen Vororttermin. Natürlich nur in einem Rahmen der es zulässt auf eine Besichtigung oder Besprechung Vorort  zu verzichten. Die Seriosität der Leistungen werden natürlich gewahrt und werden nur in eindeutigen Fällen zum Zuge kommen können. Einzelnachweise sind jedoch meistens aus der Ferne möglich. Näheres hier. 

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Rauchmelder ...Ja aber wohin?

Veröffentlicht am 02.05.2017

Rauchmelder sind bald für alle verpflichtend, dies wissen mittlerweile viele und einige haben schon vorgesorgt. Die wenigsten wissen jedoch welche Räume mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen. Hier erläutere ich ihnen kurz worauf sie achten müssen.

Erstmal ein Auszug aus dem Gesetzestext der Bayerischen Bauordnung:

Art. 46 Wohnungen

(4) 1In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Wenn sie diese Regelung befolgt wird ist sind schon mal die Grundlagen gelegt und die Sicherheit gewährleistet. Empfohlen wird jedoch in jedem Raum in dem Elektrogeräte (z.B. Herd, Waschmaschine etc.)  sowie auf jedem Fall in der Küche und in Räumen mit Öfen einen Rauchmelder einzubauen. Empfohlen werden ebenfalls Rauchmelder die mittels Funk miteinander vernetzt sind, die ermöglicht eine frühestmögliche Warnung der Bewohner. Eine Regelmäßige Wartung sowie ein fachgerechter Einbau sind Voraussetzung und unabdingbar.

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Rauchmelderpflicht in Bayern

Veröffentlicht am 06.04.2016

Rauchwarnmelderpflicht Fragen und Antworten
Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neue Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, zu den technischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werden hier aus baurechtlicher Sicht beantwortet. Bei Fragen, die sich mit den öffentlichrechtlichen Regelungen des Baurechts nicht abschließend beantworten lassen, wird auf das einschlägige Privatrecht hingewiesen.

Eine Ausführliche Beschreibung sowie Fragen und Antworten zum Thema finden sie als Download hier.

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